Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Verträge über Recruiting-Marketing-Leistungen von WiesnerStudios

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Luca Wiesner, handelnd unter WiesnerStudios, Im Wiesengrund 2, 32257 Bünde (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Leistungen im Bereich Recruiting-Marketing, Online-Werbung und Mediengestaltung.

(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung im Einzelfall in Textform zugestimmt. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag gehen diesen Bedingungen vor.

(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der jeweilige Einzelvertrag, diese AGB und das im Vertrag in Bezug genommene Worksheet geben den vollständigen Inhalt der Vereinbarung zwischen den Parteien wieder.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen zur Gewinnung von Bewerbern für offene Stellen des Auftraggebers. Geschuldet sind je nach gebuchtem Paket insbesondere: Konzeption und Erstellung der Anzeigenmotive und -texte, Aufbau einer Bewerber-Landingpage, Einrichtung, Steuerung und Auswertung der Werbekampagne auf Plattformen der Meta Platforms Ireland Limited (Facebook, Instagram) sowie die Übergabe der eingegangenen Bewerberdaten.

(2) Nicht geschuldet sind dagegen die Zulassung, Auslieferung, Reichweite oder Platzierung der Anzeigen. Darüber entscheidet allein die jeweilige Werbeplattform nach eigenen, für den Auftragnehmer nicht beeinflussbaren Richtlinien (§ 16).

(3) Der Vertrag ist ein Dienstvertrag. Geschuldet ist die fachgerechte Planung, Erstellung und Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere keine bestimmte Zahl an Gesprächen oder Einstellungen (§ 12). Eine bestimmte Zahl an Bewerbungen ist nur geschuldet, soweit die Bewerbergarantie nach § 12 Absätze 2 und 3 reicht.

(4) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket und dem Einzelvertrag. Der Auftragnehmer bietet die Pakete Schnell, Treffsicher und Abo an; Kontingente und Umfang je Paket regelt § 3. Die auf der Website genannten Preise sind unverbindlich; verbindlich ist allein der Preis im Einzelvertrag.

(5) Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung seiner Leistungen Dritte (etwa Fotografen, Texter, Dienstleister für Hosting oder Formularverarbeitung) hinzuziehen. Er bleibt Vertragspartner des Auftraggebers.

(6) Der Auftragnehmer ist bei der Gestaltung der Werbemittel im Rahmen des vereinbarten Auftrags frei; Einzelheiten zur Freigabe durch den Auftraggeber regelt § 8.

§ 3 Pakete, Kontingente und Anzeigenvarianten

(1) Als neue Anzeigenvariante zählt jede der folgenden Änderungen, jeweils als eine Variante: ein neues Bild- oder Videomotiv bei gleichbleibendem Text; ein neuer Anzeigentext bei gleichbleibendem Motiv; ein vollständiger Neuaufbau aus Design, Text und Motiv.

(2) Schnell: Eine Nachlieferung neuer Anzeigenvarianten ist nicht geschuldet. Ein Austausch von Motiven erfolgt allenfalls freiwillig und begründet keinen Anspruch. Ein Telefonscreening ist im Paket Schnell nicht enthalten (§ 4 Absatz 5).

(3) Treffsicher: Enthalten sind bis zu drei neue Anzeigenvarianten je gebuchtem 30-Tage-Block sowie bis zu 15 tatsächlich geführte Telefonscreening-Gespräche je Block (§ 4).

(4) Abo: Enthalten sind bis zu zwei neue Anzeigenvarianten pro Monat sowie bis zu zehn tatsächlich geführte Telefonscreening-Gespräche pro Monat und je besetzter Position (§ 4). Diese Gesprächsobergrenze ist Vertragsbestandteil, wird jedoch nicht öffentlich beworben.

(5) Anlass und Zeitpunkt neuer Anzeigenvarianten bestimmt der Auftragnehmer nach den Leistungsdaten der Kampagne. Feste Termine werden nicht zugesagt; die genannten Zahlen sind Obergrenzen, keine Mindestzusage. Nicht genutzte Anzeigenvarianten verfallen am Ende des jeweiligen Blocks beziehungsweise Monats, ein Übertrag findet nicht statt.

(6) Reine Textüberarbeitungen zur Auffrischung bestehender Anzeigen erfolgen nach Ermessen des Auftragnehmers, sind nicht geschuldet und zählen nicht auf das Kontingent nach den Absätzen 3 und 4.

(7) Auf nachträglich vom Auftraggeber geliefertes Bild- oder Videomaterial besteht kein Anspruch auf Einbau in die Kampagne. Baut der Auftragnehmer es ein, zählt dies als eine Anzeigenvariante im Sinne der Absätze 3 und 4.

§ 4 Telefonscreening, Vorfilterung und Bewerberweitergabe

(1) Die Vorfilterung eingehender Bewerbungen erfolgt ausschließlich automatisiert über die im Worksheet festgelegten Ausschlusskriterien der jeweiligen Bewerber-Landingpage. Der Auftragnehmer sortiert Bewerber nicht eigenmächtig aus. Qualifiziert im Sinne dieser Bedingungen ist jeder Bewerber, der auf der Landingpage keine Absage erhält.

(2) Im Paket Treffsicher und im Paket Abo führt der Auftragnehmer mit qualifizierten Bewerbern ein Telefonscreening im Rahmen des Kontingents nach § 3 Absätze 3 und 4. Auf das Kontingent zählen ausschließlich tatsächlich geführte Gespräche. Nicht erreichte Bewerber werden mit dem Vermerk „nicht erreicht“ an den Auftraggeber weitergegeben und zählen nicht als Gespräch. Nicht genutzte Gespräche verfallen am Ende des Blocks beziehungsweise Monats; ein Übertrag in Folgemonate oder Folgeblöcke findet nicht statt.

(3) Ist das Kontingent nach § 3 Absätze 3 oder 4 ausgeschöpft, werden weitere qualifizierte Bewerber ohne Telefonscreening direkt an den Auftraggeber weitergeleitet. Ein Anspruch auf weitere Gespräche innerhalb desselben Blocks oder Monats besteht nicht.

(4) Der Auftragnehmer vermerkt zu jedem geführten Gespräch eine persönliche Einschätzung. Diese ist eine Empfehlung, keine Auswahlentscheidung; die Entscheidung über Einstellung oder Ablehnung eines Bewerbers trifft allein der Auftraggeber.

(5) Im Paket Schnell werden Bewerberdaten automatisch und ungefiltert unmittelbar nach Eingang an den Auftraggeber weitergeleitet; ein Telefonscreening findet nicht statt.

§ 5 Reporting

(1) Im Paket Schnell und im Paket Treffsicher ist ein laufendes Reporting nicht geschuldet.

(2) Im Paket Abo erhält der Auftraggeber monatlich eine Bewerberübersicht mit der Zahl der eingegangenen Bewerbungen, davon qualifiziert, davon telefonisch weitergegeben, sowie dem Status der geführten Gespräche.

(3) Kennzahlen zu Kosten, Reichweite, Klicks, Cost-per-Mille oder Kosten pro Bewerbung werden in keinem Paket ausgewiesen. Ein Anspruch auf Zugriff auf das Werbekonto oder auf Offenlegung des Mediaeinsatzes besteht nicht; der Mediaeinsatz erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des Auftragnehmers und ist im Pauschalpreis enthalten (§ 6).

§ 6 Werbekonto und Werbebudget

(1) Die Kampagnen werden über ein Werbekonto des Auftragnehmers ausgesteuert. Der Auftraggeber muss weder ein eigenes Werbekonto einrichten noch ein Zahlungsmittel bei der Plattform hinterlegen.

(2) Das Werbebudget ist im Pauschalpreis des jeweiligen Pakets enthalten. Eine gesonderte Abrechnung oder Aufschlüsselung des Werbebudgets gegenüber dem Auftraggeber erfolgt nicht.

(3) Der Mediaeinsatz, also die Verteilung des Werbebudgets auf Kampagnen, Zielgruppen und Laufzeit, erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des Auftragnehmers mit dem Ziel einer möglichst wirksamen Kampagne.

(4) Das Werbekonto, die darin angelegten Kampagnenstrukturen und die dort gesammelten Werbedaten verbleiben beim Auftragnehmer. Ein Anspruch auf Übertragung des Werbekontos oder auf Zugang zu diesem besteht nicht. Zum Reporting siehe § 5.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Logos und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form zur Verfügung. Dazu gehört insbesondere das vollständig ausgefüllte Worksheet.

(2) Der Auftraggeber benennt eine Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis sowie eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer, unter denen diese Person während der Laufzeit erreichbar ist.

(3) Bewerbungen sind verderbliche Ware. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sich bei den ihm übermittelten Bewerbern innerhalb von zwei Werktagen zu melden. Diese Frist ist wesentlich für den Erfolg der Kampagne.

(4) Verzögert sich die Leistung, weil der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt hiervon unberührt. Mehraufwand, der dem Auftragnehmer dadurch entsteht, kann nach dem vereinbarten Stundensatz gesondert berechnet werden.

§ 8 Start, Freigabe und Korrekturschleifen

(1) Die Kampagne startet erst, nachdem der Auftraggeber die vorgelegten Anzeigenmotive freigegeben hat und die Vergütung vollständig auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen ist. Eine Vorleistung des Auftragnehmers erfolgt nicht.

(2) Ohne Freigabe geht nichts online. Eine automatische Freigabefiktion gilt nicht.

(3) Die Vergütung bleibt auch dann in voller Höhe geschuldet, wenn der Auftraggeber die Freigabe verzögert oder unterlässt. Erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss keine Freigabe, gilt die Leistung des Auftragnehmers als erbracht; der Anspruch des Auftraggebers auf Schaltung der Kampagne entfällt in diesem Fall.

(4) In den Freigabeprozess sind zwei Korrekturschleifen je Vorlage eingeschlossen. Jede weitere Korrekturschleife wird nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet.

§ 9 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

(2) Das Werbebudget ist im Honorar als einheitlicher Pauschalpreis enthalten, eine gesonderte Ausweisung erfolgt nicht.

(3) Die Vergütung ist im Voraus zu zahlen. Die Rechnung wird mit Vertragsschluss gestellt und ist innerhalb von sieben Tagen ohne Abzug fällig. Die Voraussetzungen für den Kampagnenstart ergeben sich aus § 8.

(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. Gesetzliche Verzugszinsen und Verzugspauschalen bleiben unberührt.

(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 10 Laufzeit, Blöcke und Kündigung

(1) Schnell und Treffsicher: Jeder gebuchte Block hat eine feste Laufzeit von 30 Kalendertagen ab Kampagnenstart. Mehrere gebuchte Blöcke laufen nahtlos hintereinander als eine durchgehende Kampagne. Sämtliche Kontingente nach §§ 3 und 4 gelten je Block; bei mehreren gebuchten Blöcken vervielfachen sie sich entsprechend, nicht Genutztes verfällt jeweils am Blockende.

(2) Nach Ablauf der gebuchten Blöcke endet der Vertrag automatisch, die Kampagne wird offline genommen. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt; eine Fortsetzung erfordert eine neue Buchung. Unberührt bleibt eine Verlängerung der Laufzeit nach § 12 Absatz 3 (Bewerbergarantie) oder nach § 16 Absatz 2 (Störung der Werbeplattform).

(3) Ein Wechsel der beworbenen Position während der Laufzeit eines Blocks ist nicht zulässig und erfordert einen neuen Block.

(4) Besetzt der Auftraggeber die ausgeschriebene Stelle vor Ablauf der Laufzeit, teilt er dies dem Auftragnehmer unverzüglich mit. Die Kampagne wird dann beendet oder auf Wunsch des Auftraggebers für eine andere Position desselben Betriebs fortgeführt. Das Honorar bleibt in voller Höhe geschuldet, weil die Leistung des Auftragnehmers mit der erfolgreichen Besetzung erbracht ist.

(5) Das Recht zur Kündigung nach § 627 BGB wird für die Pakete Schnell und Treffsicher für beide Parteien ausgeschlossen. Grund dafür ist die feste Laufzeit von 30 Tagen: Der Auftragnehmer erbringt den größten Teil seines Aufwands bereits vor Kampagnenstart.

(6) Abo: Die Mindestlaufzeit beträgt sechs Monate ab Kampagnenstart der Hauptposition. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag unbefristet weiter und ist mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar. Die Kündigung in Textform, auch per E-Mail, genügt.

(7) Kündigt der Auftraggeber innerhalb der Mindestlaufzeit, bleiben die restlichen Monatsbeiträge bis zu deren Ablauf geschuldet und werden weiterhin monatlich in Rechnung gestellt. Gerät der Auftraggeber mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, wird der gesamte Restbetrag der Mindestlaufzeit sofort fällig.

(8) Schaltet der Auftragnehmer die Kampagne auf Wunsch des Auftraggebers vorzeitig ab, bleibt die Zahlungspflicht für die Mindestlaufzeit hiervon unberührt.

(9) Die einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von 1.490 Euro wird nicht erstattet. Sie entfällt, wenn das Paket Abo während einer laufenden Kampagne im Paket Schnell oder im Paket Treffsicher oder innerhalb von zwei Wochen nach deren Ende beginnt.

(10) Bucht der Auftraggeber im Paket Abo eine weitere Position, beträgt die Vergütung dafür 70 Prozent des Monatspreises der jeweiligen Berufsklasse. Die weitere Position hat eine eigene Mindestlaufzeit von sechs Monaten ab ihrem eigenen Startdatum und ist gesondert kündbar; ihr steht ein eigenes Kontingent von zehn Screening-Gesprächen pro Monat zu (§ 3 Absatz 4, § 4 Absatz 2). Endet die Hauptposition, während die weitere Position fortbesteht, wird diese ab dem Folgemonat zum vollen Monatspreis ihrer Berufsklasse abgerechnet.

(11) Der Auftraggeber kann mehrere Pakete zugleich oder nacheinander buchen. Jede Buchung ist ein eigener Vertrag mit eigener Laufzeit nach den vorstehenden Absätzen.

(12) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Aufforderung seinen Mitwirkungspflichten nach § 7 dauerhaft nicht nachkommt oder wenn er Inhalte verlangt, die gegen geltendes Recht oder gegen die Richtlinien der Werbeplattform verstoßen.

§ 11 Vorzeitiger Stopp durch den Auftraggeber

(1) Dieser Paragraf gilt für die Pakete Schnell und Treffsicher. Im Paket Abo gilt stattdessen die Mindestlaufzeit nach § 10 Absätze 6 bis 9.

(2) Beendet der Auftraggeber die Kampagne vorzeitig, entfallen 50 Prozent des Paketpreises auf Konzeption, Creatives, Landingpage und Einrichtung. Dieser Anteil ist mit der Freigabe der Motive (§ 8) verdient und wird nicht erstattet.

(3) Die übrigen 50 Prozent des Paketpreises werden tagesanteilig nach den zum Zeitpunkt der Beendigung verbleibenden Kalendertagen der Laufzeit erstattet.

(4) Beispiel: Stoppt der Auftraggeber die Kampagne nach 12 von 30 Tagen, bleiben 50 Prozent des Paketpreises in jedem Fall beim Auftragnehmer; von den restlichen 50 Prozent werden 18/30 erstattet. Im Ergebnis erhält der Auftraggeber eine Gutschrift von 30 Prozent des Paketpreises, beim Auftragnehmer verbleiben 70 Prozent.

§ 12 Kampagnenergebnis und Bewerbergarantie

(1) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Durchführung der Kampagne. Eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen, Gesprächen oder Einstellungen wird nicht geschuldet und nicht zugesichert (§ 2 Absatz 3), soweit sich aus der Bewerbergarantie nach den Absätzen 2 und 3 nichts anderes ergibt. Der Erfolg einer Recruiting-Kampagne hängt von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, insbesondere von der Lage am regionalen Arbeitsmarkt, von der Attraktivität der ausgeschriebenen Stelle und der gebotenen Konditionen, von der Reaktionsgeschwindigkeit des Auftraggebers und vom Verhalten der Werbeplattform.

(2) Bewerbergarantie: Diese Garantie gilt ausschließlich für das Paket Treffsicher, nicht für das Paket Schnell und nicht für das Paket Abo. Der Auftragnehmer sagt zu, dem Auftraggeber je gebuchtem 30-Tage-Block mindestens drei qualifizierte Bewerbungen im Sinne des § 4 Absatz 1 zu liefern. Bei mehreren gebuchten Blöcken gilt die Garantie je Block; maßgeblich ist die Zahl der im jeweiligen Block zugegangenen qualifizierten Bewerbungen.

(3) Rechtsfolge: Gehen dem Auftraggeber innerhalb der 30-tägigen Laufzeit eines Blocks weniger als drei qualifizierte Bewerbungen zu, verlängert der Auftragnehmer die Kampagne für diesen Block honorarfrei, bis insgesamt drei qualifizierte Bewerbungen vorliegen, längstens jedoch um 30 Kalendertage. Mit Ablauf dieser Nachlaufzeit ist die Garantie abgegolten, auch wenn zu diesem Zeitpunkt weniger als drei qualifizierte Bewerbungen vorliegen. Während der Nachlaufzeit gelten die Kontingente des betroffenen Blocks nach §§ 3 und 4 fort, soweit sie noch nicht ausgeschöpft sind; ein zusätzliches Kontingent entsteht nicht.

(4) Der Auftraggeber trägt den Mediaeinsatz für die Nachlaufzeit über eine Pauschale, deren Höhe der Auftragnehmer vor Vertragsschluss mitteilt; ein Tagesbudget wird nicht genannt, damit sich der Mediaeinsatz der Hauptlaufzeit hieraus nicht zurückrechnen lässt.

(5) Die Bewerbergarantie entfällt, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nach § 7 verletzt hat, insbesondere wenn er Freigaben verzögert, das Worksheet unvollständig ausgefüllt oder sich bei übermittelten Bewerbern nicht innerhalb der vereinbarten Frist gemeldet hat. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Auftraggeber die Anforderungen an die Stelle während der Laufzeit ändert, die Kampagne nach § 11 vorzeitig beendet oder die Kampagne nach § 10 Absatz 4 wegen Besetzung der Stelle vorzeitig endet.

(6) Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Zahl qualifizierter Bewerbungen. Es besteht auch während der Nachlaufzeit keine Erfolgsgarantie, kein Fluktuationsschutz und keine Einstellungsgarantie; eine bestimmte Zahl an Gesprächen oder Einstellungen wird nicht zugesichert. Der Vertrag ist erfüllt, sobald die Daten der eingegangenen qualifizierten Bewerber übergeben sind.

(7) Aus der Bewerbergarantie selbst folgt kein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung des Honorars; sie ist insoweit abschließend. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere Ansprüche wegen einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Pflichtverletzung, bleiben davon unberührt.

§ 13 Bewerberdaten, Bewerberpool und Weitervermittlung

(1) Bewerbungen laufen über eine Landingpage und über Werbemittel des Auftragnehmers ein. Für die dort erhobenen Bewerberdaten ist der Auftragnehmer datenschutzrechtlich Verantwortlicher.

(2) Der Auftragnehmer sichtet und sortiert die eingehenden Bewerbungen vor und übermittelt dem Auftraggeber die für die ausgeschriebene Stelle geeigneten Bewerbungen. Der Auftraggeber hat während der Laufzeit Erstzugriff auf alle Bewerbungen, die auf seine Ausschreibung eingehen.

(3) Bewerber, die der Auftraggeber nicht einstellt oder nicht weiterverfolgt, kann der Auftragnehmer anderen Betrieben anbieten, die eine vergleichbare Position besetzen. Grundlage dafür ist ausschließlich eine ausdrückliche, gesondert erteilte Einwilligung des jeweiligen Bewerbers. Liegt sie nicht vor, findet keine Weitergabe statt.

(4) Mit Übermittlung einer Bewerbung wird der Auftraggeber für die von ihm empfangenen Bewerberdaten eigener Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er verpflichtet sich, diese Daten ausschließlich für das eigene Bewerbungsverfahren zu verwenden, sie nicht an Dritte weiterzugeben und sie nach Abschluss des Verfahrens entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu löschen.

(5) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im weiteren Bewerbungsverfahren selbst verantwortlich. Anforderungen an die Stelle, die der Auftraggeber vorgibt und die gegen das AGG verstoßen, wird der Auftragnehmer nicht umsetzen.

§ 14 Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werbemitteln, Texten und Landingpages ein einfaches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die Dauer der jeweiligen Kampagne ein.

(2) Das Nutzungsrecht steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.

(3) Eine Nutzung der Werbemittel über die Kampagne hinaus, insbesondere die eigenständige Weiterverwendung in anderen Kanälen, bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Der Auftragnehmer wird eine solche Vereinbarung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

(4) Entwürfe, Zwischenstände und nicht verwendete Varianten verbleiben beim Auftragnehmer. Ein Anspruch auf Herausgabe offener Arbeitsdateien besteht nicht.

(5) Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, die von ihm überlassenen Materialien (Logo, Fotos, Firmenname) im Rahmen der beauftragten Kampagne zu verwenden.

§ 15 Rechte Dritter und Freistellung

(1) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen von ihm überlassenen Materialien (insbesondere Fotos, Videos, Logos, Texten und Mitarbeiterabbildungen) über die erforderlichen Rechte verfügt und dass die abgebildeten Personen der Verwendung zu Werbezwecken wirksam zugestimmt haben.

(2) Der Auftraggeber sichert ferner zu, dass die von ihm gemachten Angaben zur Stelle und zum Betrieb (etwa zu Vergütung, Arbeitszeiten und Zusatzleistungen) zutreffend sind.

(3) Werden gegen den Auftragnehmer Ansprüche Dritter wegen einer Verletzung dieser Zusicherungen geltend gemacht, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von diesen Ansprüchen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei.

§ 16 Abhängigkeit von Werbeplattformen und Ausfälle

(1) Die Leistungen des Auftragnehmers hängen von der Verfügbarkeit und den Richtlinien externer Werbeplattformen ab, insbesondere von Meta. Deren Richtlinien, Preise, Reichweiten und Funktionen können sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern. Über Zulassung, Auslieferung, Reichweite und Platzierung einzelner Anzeigen entscheidet allein die Plattform (§ 2 Absatz 2).

(2) Kann die Kampagne wegen Sperrung, Ablehnung, technischer Störung, Richtlinienänderung oder sonstiger von der Plattform zu vertretender Umstände nicht ausgeliefert werden, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, stellt dies keinen Mangel der Leistung dar. Dies hemmt die Laufzeit: Die Ausfalltage werden am Ende der Laufzeit angehängt. Ansprüche auf Minderung, Rückzahlung oder Schadensersatz entstehen dadurch nicht.

(3) Der Auftragnehmer unternimmt die zumutbaren Schritte zur Wiederherstellung (Widerspruch, Kontoprüfung, Anpassung der Motive, Ausweichkonto), schuldet dabei aber weder einen Erfolg noch eine bestimmte Frist. Liegt die Kampagne 30 zusammenhängende Tage still, kann der Auftraggeber den Vertrag in Textform beenden; die Abrechnung erfolgt nach § 11.

(4) Werden Anzeigen wegen des vom Auftraggeber gelieferten Materials oder seiner Angaben (§ 15) abgelehnt, gehen Nachbesserung und die dadurch entstehende Verzögerung zu Lasten des Auftraggebers. Die Laufzeit wird in diesem Fall nicht gehemmt.

§ 17 Datenschutz

(1) Beide Parteien halten die Vorgaben der DSGVO und des BDSG ein.

(2) Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten weisungsgebunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(3) Für die Bewerberdaten gilt die Zuständigkeitsverteilung aus § 13. Einzelheiten zur Verarbeitung durch den Auftragnehmer stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 18 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach vertraulich sind, vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke dieses Vertrages.

(2) Diese Pflicht gilt für die Dauer des Vertrages und drei Jahre darüber hinaus. Sie gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.

§ 19 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn und nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass eine Stelle nicht oder nicht rechtzeitig besetzt wird.

(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(5) In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung der Höhe nach zusätzlich auf die für den jeweiligen Einzelvertrag vereinbarte Vergütung begrenzt, im Paket Abo auf die Vergütung der letzten drei Monatsbeiträge vor dem schadensauslösenden Ereignis.

§ 20 Referenznennung

(1) Der Auftragnehmer darf den Namen und das Logo des Auftraggebers als Referenz auf seiner Website und in seinen Geschäftsunterlagen nennen, sofern der Auftraggeber dem im Einzelvertrag ausdrücklich zugestimmt hat. Die Zustimmung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf Preis oder Leistungsumfang.

(2) Der Auftraggeber kann diese Zustimmung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Auftragnehmer entfernt die Nennung dann innerhalb von 14 Tagen.

(3) Die Veröffentlichung von Ergebniszahlen einer konkreten Kampagne erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung.

§ 21 Zusatzleistungen und Schnellstart-Bonus

(1) Neben den Paketen Schnell, Treffsicher und Abo kann der Auftraggeber Zusatzleistungen wie Mediaday, Karriereseite, Website überarbeiten oder eine komplett neue Website hinzubuchen. Es gelten die auf der Website oder im Einzelvertrag genannten Ab-Preise; verbindlich ist allein der im Einzelvertrag vereinbarte Preis.

(2) Für Website-Leistungen (Karriereseite, Website überarbeiten, komplette Website) kann laufendes Hosting erforderlich sein. Übernimmt der Auftragnehmer das Hosting, wird dies gesondert mit 44 €/Jahr, bei jährlicher Pflege und Bugfixing mit 139 €/Jahr in Rechnung gestellt und ist jederzeit zum Ende des gebuchten Zeitraums kündbar. Verfügt der Auftraggeber bereits über ein eigenes Hosting, kann die Leistung nach Absprache dort eingearbeitet werden.

(3) Bei einer komplett neu gebauten Website werden Texte KI-gestützt erstellt und Bildmaterial aus lizenzierten Stock-Quellen verwendet, soweit der Auftraggeber kein eigenes Material zur Verfügung stellt. Ein Online-Shop oder eine vergleichbare Zahlungsfunktion ist nicht Gegenstand dieser Leistung.

(4) Der Schnellstart-Bonus beschleunigt den Start der Kampagne auf im Regelfall drei Werktage nach Vertragsschluss und vollständigem Zahlungseingang. Es handelt sich um eine Zielvorgabe, keine taggenaue Zusicherung. Verzögert sich der Start durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers (§ 7) oder durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, entsteht hieraus kein Anspruch des Auftraggebers.

§ 22 Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag verjähren, soweit gesetzlich nichts zwingend anderes vorgeschrieben ist, in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 23 Textform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben in jedem Fall Vorrang; für ihren Nachweis genügt die Textform.

§ 24 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bünde. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: September 2026